Wir sind Ihr bundesweiter Kfz-Sachverständiger, immer in Ihrer Nähe verfügbar

Spezialist für Kfz-Gutachten.

  • anerkannter und seriöser Fahrzeuggutachter
  • Fachkompetenz bei Kraftfahrzeugen
  • schneller und kompetenter Service
  • faire Entschädigung
  • Von der Kfz-Versicherung über Gebrauchtwagen bis hin zu Unfallberichten – wir haben alles für Sie
  0176 61184216

Sie hatten einen Verkehrsunfall und waren nicht schuld? Wir unterstützen Sie unkompliziert und für Sie völlig kostenfrei mit einem Schadengutachten, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen können.

Nutzen Sie das Online-Formular oder rufen Sie uns unverbindlich an und Ihnen wird geholfen

icon

Stets ein Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe

In der ganzen Bundesrepublik stehen Ihnen unsere Partner im Schadensfall zur Seite – egal wo Sie sind, der nächste Kfz-Gutachter ist nicht weit entfernt.

icon

Gutachter wählen

Wenn Du nicht für den Unfall verantwortlich bist, hast Du einen Anspruch auf die freie Wahl Deines Kfz-Gutachters.

icon

Langjährige Expertise

All unsere Partner sind sorgsam von uns ausgewählt worden, um Ihnen den besten Service zu bieten! Unseren Kfz-Gutachtern entgeht kein Schaden!

icon

Unfall-Fragen beantworten

Über unser Online-Formular geben Sie Ihre Unfall-Daten direkt ein: wann, wo und wie ist der Unfall passiert? Ein Kfz-Gutachter aus unserem Netzwerk übernimmt Ihren Fall sofort.

icon

Fotos vom Schaden machen

Damit Ihr Kfz-Sachverständiger den Schaden bewerten kann, benötigt er Fotos vom Unfallfahrzeug. Je nach Unfallsituation, werden wir Ihnen genau sagen, welche Fotos wir in Ihrem Fall brauchen.

icon

Gutachten erhalten

Ihr Gutachter wird anhand der Unfall-Daten und den Unfallfotos den Schaden ermitteln und Ihr Unfallgutachten erstellen. Wir schicken das Gutachten direkt an die Versicherung, Sie bekommen zeitgleich eine Kopie per Email.

Der neue Unfallassistent

  • unfallassistent

    Auch wenn niemand ernsthaft verletzt ist: Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Situation. Deshalb haben wir den digitalen Unfallassistenten entwickelt.

  • unfallassistent

    Im Schadenfall für Sie schnell und flexibel erreichbar. Er unterstützt Sie am Unfallort mit konkreten Unfalltipps und hilft Ihnen Schritt für Schritt. Sie dokumentieren den Unfall einfach und schnell.

  • unfallassistent

    Sie sind im Schadenfall direkt mit uns verbunden und haben jederzeit Zugriff auf den Unfallassistenten

  • unfallassistent

    Und das Beste: Wir erhalten gleich alle Informationen und können sofort alle weiteren Schritte in die Wege leiten und Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern.

AndroidIOS

FAQ’s

Wie können wir Ihnen helfen? Die AKO Claims hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz-Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.

Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0176 – 61184216

Ist das Kfz-Gutachten für mich kostenlos?

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren?

Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.

Kann ich mein Auto in jeder Werkstatt reparieren lassen?

Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.

Was ist der Unterschied zwischen einer fiktiven und konkreten Abrechnung?

Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.

Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.

Wann habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.

Ab wann habe ich Anspruch auf ein Kfz-Gutachten?

Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.

Wann ist ein Unfall ein Haftpflichtschaden und wann ein Kaskoschaden?

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.

Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.

Ist es sinnvoll einen Anwalt bei der Schadensabwicklung einzuschalten?

Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.